Reichen Sie Ihren Stimmzettel per E-Mail ein 

Vermehrt bekommen wir Anfragen, warum auf den Stimmbögen nicht unsere E-Mail Adresse angegeben ist. Dadurch dass in einigen Fonds-Gesellschaftsverträgen „schriftliches Umlaufverfahren“ steht, ist das Schriftformerfordernis nach BGB per E-Mail nicht (auch laut Rechtsprechung nicht) erfüllt. (Eine Antwort per Fax ist zur Fristwahrung möglich und rechtlich anerkannt). Ein Zugang per E-Mail mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift kann dadurch in diesen Fällen nicht (wirksam) nachgewiesen werden.
In den Fonds, in welchen eine Abstimmung per E-Mail (neu) explizit vorgesehen ist, gilt folgendes unverändert:
Falls sie uns den Stimmbogen (als Scan-gängiges Format „pdf“/“jpg“) auf elektronischen Weg auf der unten angegebenen Mail Adresse zukommen lassen, werden wir sofern dieser lesbar ist, diesen verarbeiten (Bitte bewahren Sie auf jeden Fall zum Nachweis das original unterzeichnete Dokument auf). Wir weisen Sie aber ausdrücklich darauf hin, dass dies auf Ihr eigenes Risiko erfolgt, da Mails unverschlüsselt eingehen und von Dritten abgefangen, oder verändert werden können. Der postalische Versand ist daher immer noch die sicherste und bevorzugte Variante. Die Adresse lautet stimmzettel@f-c-t.net
Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.
Dieses Postfach dient lediglich zum Stimmzettelversand; es erfolgt eine automatisierte Verarbeitung. Es werde keine Fragen/Anmerkungen beantwortet.Die Anlegerbetreuung obliegt Bonavis Treuhand GmbH