Ihre Steuerberatungs- &
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frank Paulus
Geschäftsführer, Dipl.-Kaufmann, 
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 

Unser Testat gibt Ihnen strukturelle und finanzielle Planungssicherheit

Unsere Wirtschaftsprüfung gibt Ihnen eine detaillierte Übersicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse und deckt Unregelmäßigkeiten auf.
Frank Paulus
Geschäftsführer, Dipl.-Kaufmann,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 

Ihre Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Erfahrung - Expertise - Digital - Persönlich

Unser Testat gibt Ihnen strukturelle und finanzielle Planungssicherheit.

Unsere Wirtschaftsprüfung gibt Ihnen eine detaillierte Übersicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse und deckt Unregelmäßigkeiten auf.

Über Uns


Wir sind eine erfolgreiche und stetig wachsende Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit internationaler Erfahrung in Deutschland mit Firmensitz in München.

Unser Spezialgebiet ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Mittelstand. Auch Banken, Finanzdienstleister und Vereine gehören zu unseren Mandanten.

Jede Jahresabschlussprüfung, jede IKS- oder Sonderprüfung, jeder Jahresabschluss und jede Steuererklärung sind ein eigenes, individuelles Projekt für uns.

Dass der Mandant im Mittelpunkt steht, sind keine bloßen Worte. Wir konzentrieren uns täglich auf den Mandanten und seine individuellen Belange. Standardlösungen gibt es selten.

Andreas Thieme

Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer,

Steuerberater, Rechtsanwalt

Thomas Reiter

Prokurist, Dipl.- Kaufmann,

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Christina Kölln

Prokuristin, Juristin

Leistungsübersicht


  • Treuhänderische Vermögensverwaltung 
  • Unternehmensbewertung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Finanzdienstleistungsinstitute
  • Wirtschaftsmeditation

Unsere Erfahrung und Expertise für Ihre treuhänderische Vermögensverwaltung


Ein Treuhandverhältnis entsteht zwischen zwei Parteien, wenn die volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer übertragen wird. Damit kann der Treunehmer im Außenverhältnis handeln.

Die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH übernimmt treuhänderische Aufgaben, insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen. Für geschlossene Immobilienfonds sind wir für viele Anleger als Treuhänder tätig. Das bedeutet, dass wir die Interessen der Anleger gegenüber der Fondsgesellschaft vertreten und z.B. Ihre Weisungen und Stimmrechte auf Gesellschafterversammlungen ausüben.

Diese Aufgabe bedeutet für uns viel Verantwortung und Bewusstsein für die Interessen der Kapitalanleger.

Treuhandverhältnisse bedeuten Vertrauen und langjährige Erfahrung. Als Fondgesellschaft können Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen im Treuhandgeschäft bauen.

Die enge Kommunikation in steuerlichen, rechtlichen und organisatorischen Dingen steht im Fokus unserer treuhänderischen Arbeit.


Ihr Mehrwert:
Mit der FCT Finanzcontrol haben Sie einen erfahrenen Treuhänder, der auch bei publikumsstarken Fonds ein zuverlässiger Ansprechpartner ist.

Klare Unternehmensbewertung stärkt Ihre Positionierung in Verhandlungen


Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Diese einfache Frage kennt im komplexen Umfeld der Unternehmensbewertung keine einfache Antwort. Je nach Bewertungsanlass und Sichtweise zu der zukünftigen Entwicklung können sich unterschiedliche Wertansätze ergeben. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer langjährigen Expertise in der Unternehmensbewertung, sich in diesem „Bewertungsdschungel“ zurechtzufinden.

Warum brauche ich eine Unternehmensbewertung?

Mögliche weitere Anlässe sind z. B.:

⦁  Nachweis der Werthaltigkeit einer Beteiligung
⦁  Kauf oder Verkauf des Unternehmens
⦁  Börsengang
⦁  Sanierung
⦁  Insolvenzverfahren
⦁  Gesellschafterwechsel
⦁  Erbschaften oder Schenkungen
⦁  Prüfung der Kreditwürdigkeit
⦁  Kapitalerhöhung
⦁  Verschmelzung oder Abspaltung

Ihr Mehrwert:
Als Ergebnis erhalten Sie stichhaltige Argumente für die Unternehmensbewertung. Das erleichtert Ihnen Ihre Preisvorstellungen in der Verhandlungssituation durchzusetzen.

Unsere Jahresabschlussprüfung zeigt Ihnen Optimierungspotentiale auf und schafft Sicherheit


Kann ich mich auf die Zahlen meines Unternehmens verlassen?

Diese und ähnliche Fragestellungen beantworten wir mit unserem Leistungsfeld „Jahresabschlussprüfung“. Insbesondere mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen und diesen prüfen zu lassen.

Eine freiwillige Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Sie dies für Ihre Kreditinstitute oder andere Parteien benötigen. Die Jahres- und Konzernabschlussprüfung soll Vertrauen schaffen und ist daher Vertrauenssache. Wir sind uns der hohen Verantwortung Ihnen und der Öffentlichkeit gegenüber sehr bewusst.

Als Ergebnis unserer Prüfung erstellen wir einen Prüfungsbericht, der Ihrer Branche sowie etwaigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Prüfung selbst wird dabei überwiegend von Berufsträgern (WP, StB) in kleinen Teams durchgeführt.

Ihr Mehrwert:

⦁  Sie erhalten, schnelle direkte Entscheidungen vor Ort.
⦁  Die Prüfung wird effizient durchgeführt; häufige Teamwechsel und Informationslücken treten nicht auf.
⦁  Sie müssen unsere Mitarbeiter nicht ausbilden, sondern erhalten Rückmeldung zu Ihren Fragen.
⦁  Ihre Mitarbeiter werden deutlich weniger beansprucht und haben so mehr Zeit für das Tagesgeschäft.

Zu unseren Mandanten zählen Personengesellschaften - Kapitalgesellschaften - Stiftungen - Vereine.

Sie sind nicht sicher, ob Sie der Prüfungspflicht unterliegen? Gerne klären wir Sie bei einem kostenfreien Erstgespräch darüber auf.

Welche weiteren Tatigkeiten könnten für mich interessant sein?


Prüferische Durchsicht

Dies ist eine kritische Würdigung des Jahresabschlusses auf Basis von Plausibilitätsbeurteilungen. Eine prüferische Durchsicht ist insbesondere für kleinere Unternehmen interessant, die nicht prüfungspflichtig sind. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit der Informationen im Abschluss. Es werden zum Beispiel einzelne Bilanzpositionen für Gesellschafter oder ein Kreditinstitut geprüft, Zwischenabschlüsse, zu konsolidierende Tochterunternehmen oder veröffentlichte Quartalsberichterstattungen. Die prüferische Durchsicht ist keine Abschlussprüfung, auch keine im Umfang reduzierte Abschlussprüfung. Die Prüfungshandlungen sind geringer als bei der Durchführung der Jahresabschlussprüfung und daher weniger kostenintensiv.

Compliance Prüfungen

Zweifel innerhalb und außerhalb des Unternehmens an der Angemessenheit und Wirksamkeit Ihres Compliance Management Systems lassen sich häufig mit einer externen Prüfung des Systems ausräumen. Die folgenden dargestellten Prüfungsschritte bieten Ihnen die Möglichkeit, die Reichweite der Prüfungsaussage - auch mit Blick auf die Prüfungskosten – auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Bei einem im Aufbau befindlichen Compliance Management System empfehlen wir Ihnen eine prüferische Begleitung im Rahmen einer Konzeptions- bzw. Angemessenheitsprüfung.

⦁ Konzeption des Compliance Management Systems
Sie beauftragen uns, zu beurteilen, ob die Angaben Ihres Unternehmens zur Konzeption des Compliance Management Systems zutreffend und vollständig sind und auf sämtliche Grundelemente eingehen, die der IDW Standard definiert.

⦁ Angemessenheit des Compliance Management Systems
Basierend auf der Konzeption Ihres Compliance Management Systems wird geprüft, ob die Ausgestaltung und Implementierung der Grundsätze und Maßnahmen des Compliance Management Systems geeignet sind, Risiken für wesentliche Regelverstöße mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig zu erkennen und Verstöße zu verhindern.

⦁ Wirksamkeit des Compliance Management Systems
Basierend auf der Konzeption und Implementierung Ihres Compliance Management Systems wird geprüft, ob die Grundsätze und Maßnahmen des Compliance Management Systems in den allgemeinen Geschäftsabläufen von Ihren Mitarbeitern nach Maßgabe ihrer Verantwortung beachtet werden.

Ihr Mehrwert:
⦁ Bei der prüferischen Begleitung erhalten Sie frühzeitig Hinweise auf Optimierungspotenziale.
⦁ Sie erhalten einen objektivierten Nachweis für externe Geschäftspartner.
⦁ Ein derartiger Nachweis kann sich positiv bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen auswirken.
⦁ Als Aufsichtsgremium erhalten Sie einen Nachweis zur Wahrnehmung Ihrer Überwachungsaufgabe.

Jahresabschlussprüfung von Finanzdienstleistungsinstituten


Finanzdienstleistungsinstitute, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG besitzen, sind rechtsformunabhängig verpflichtet, ihren Jahresabschluss und den Lagebericht gemäß § 340k i.V.m. §§ 316 ff. HGB prüfen zu lassen. Die Abschlussprüfung ist nach § 29 KWG und der PrüfbV um verschiedene aufsichtsrechtliche Prüfungspflichten zu erweitern. Prüfungsgegenstände sind demnach unter anderem:

 Anzeigewesen
 Eigenmittel- und Kreditvorschriften
 Liquiditätslage
 besondere organisatorische Pflichten
 Auslagerungen
 interne Revision
 Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäft nach § 89 WpHG
Im Rahmen der Prüfung nach § 89 WpHG unter Berücksichtigung der WpDPV tragen wir zur Sicherung des Anlegervertrauens in die Transparenz und Integrität des Kapitalmarktes bei. Gegenstand dieser Prüfung sind bspw. die Meldepflichten nach Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 sowie diverse Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten.

MaRisk Check

Unsere Dienstleistungen im Bereich Risk & Compliance zielen auf die kontinuierliche Umsetzung der regulatorischen Anforderungen in Ihrem Geschäftsmodell. Wir unterstützen Sie dabei Gaps zwischen aktuellen regulatorischen Anforderungen, bspw. im Kontext der MaRisk und Ihrem derzeitigen Risk&Compliance-Handling zu ermitteln oder bereiten Sie kompetent auf eine Sonderprüfung nach § 44 KWG vor.


Ihr Mehrwert:
Seit über 30 Jahren betreuen wir über 50 prüfungspflichtige und nicht prüfungspflichtige Unternehmen innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir Sie auf Optimierungspotenziale hinweisen, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren. Profitieren auch Sie von unserer langjährig aufgebauten Expertise.

Unsere Wirtschaftsmediation ist ein wichtiges Kommunikationsinstrument für Sie im Unternehmen und mit Geschäftspartnern bei wichtigen Entscheidungsprozessen


Mediation in Unternehmen ist eine wichtige Möglichkeit zur Lösung von Konflikten in Teams, zwischen Mitarbeitern, Vorgesetzten und zwischen Geschäftspartnern, Banken, Lieferanten, Kunden und dem Unternehmen.

Wirtschaftsmediation löst Konflikte, die durch wirtschaftliche Interessen verursacht wurden. Sie ist immer eine freiwillige Sache und Beteiligte selbst sind an einer Lösung interessiert. Eine Wirtschaftsmediation findet außergerichtlich statt. Es gibt weder einen Richterspruch oder ein Urteil. Die Konfliktparteien entscheiden selbst über die Beilegung und akzeptieren das Ergebnis freiwillig. Der Mediator ist eine neutrale, vermittelnde Person. Der Mediator gibt keine Inhalte vor, er entscheidet nicht und ergreift nicht Partei. Er berät und unterstützt die Konfliktparteien bei der Findung ihres Konsenses.

Konflikte entstehen oft schnell und unvermittelt. Gesprochene Worte werden falsch interpretiert, Intonation und Ausdrucksweise werden fehlinterpretiert, privates findet Einfluss. Die Wahrnehmung ist auf Dauer verzerrt. Die Hoffnung vieler Beteiligter, dass sich das mit der Zeit schon von selbst erledigt, ist leider nur selten der Fall. Ganze Teams und Abteilungen sind betroffen. Diese Konflikte werden über lange Zeiträume gepflegt und manifestieren sich. Eine interne Konfliktlösung scheint unmöglich. An dieser Stelle ist eine externe Mediation eine gute Alternative.

Der erste Schritt zur Mediation ist die Einsicht, dass die Kommunikation gestört ist. Das klingt einfacher als es ist. Oft merkt die Geschäftsführung sehr schnell, dass „etwas nicht stimmt“, tut aber nichts. Stress, Auftragslage, Krankenstand, persönliche Situationen – alles das wird als Grund angeführt, abzuwarten. Je nach Situation kann man sehr schnell zu einem positiven Ergebnis kommen. Nach unseren Mediationen hören wir sehr oft: "Hätten wir das bloß schon früher gemacht!". Mediation ist ein Prozess. Grundsätzlich geht man davon aus, dass der gestörte Prozess analysiert wird und wieder in Balance, in Gleichklang gebracht wird. Die Kommunikation wird angeregt, Probleme angesprochen.

Ihr Mehrwert:
• Fachliche Kompetenz aus einer Hand
• Schnell kompetent vor Ort

Individuelle Planung der Unternehmensnachfolge


Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine der größten Herausforderungen für inhabergeführte Unternehmen.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen und ernsthaften Planung der wirtschaftlich gelungenen Überleitung Ihres Unternehmens auf die Nachfolgegeneration.

Vor allem aber die damit verbundene Aufgabe der Aufrechterhaltung einer geschaffenen Unternehmenskultur erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dieser Thematik sowie eine kompetente Nachfolgeberatung.

Lösungsvorschläge


Anforderung:  Als vermögender Kunde möchten Sie Sammlerobjekte verkaufen, aber nicht für die gesetzliche Gewährleistungspflicht einstehen.

Lösung: Statt eines Verkaufs der einzelnen Objekte, wird ein Teilbetrieb abgespalten und die Anteile hieran veräußert. Dieser ist dann auch noch größtenteils steuerbegünstigt

Anforderung: Wichtige Mitarbeiter in der Buchhaltung sind ausgefallen oder haben gekündigt; gleichzeitig müssen die Abschlüsse zeitnah für die Banken erstellt werden.

Lösung: Wir unterstützen Sie kurzfristig mit einem Berufsträger (WP/StB), der bei Bedarf auf weitere Ressourcen aus der Kanzlei zurückgreift. Wir geben Ihnen Hinweise auf identifizierte Gestaltungsspielräume, welche Kennzahlen verbessern, auf die Banken üblicherweise achten. Hier profitieren Sie von unserem großen Knowhow aus der Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten sowie Projekten im Sparkassensektor.

Anforderung: Sie möchten in der Lohnbuchhaltung outsourcen oder suchen eine Alternative zum bisherigen Anbieter.

Lösung: Wir analysieren Ihren bisherigen Ablauf vor Ort und identifizieren mögliche Verbesserungsansätze (Kontrollschwächen, fehlende Automatisierung, geringe Transparenz) im Vergleich zur zukünftigen Zusammenarbeit. Diese demonstrieren wir Ihnen anhand einer Livedemonstration von Datev Unternehmen online. So erhalten Sie ein Angebot, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse, dass Ihnen eine exzellente Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen bildet.

Karriere


Wir sind eine erfolgreiche und stetig wachsende Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland mit Firmensitz in München.

Wir haben einen sehr hohen Qualitätsanspruch an unsere eigenen Leistungen.

Unsere Mandanten unterstützen wir mit Erfahrung - Expertise - Digital - Persönlich. Unser Wirtschaftsprüfer-Testat gibt Ihnen strukturelle und finanzielle Planungssicherheit.

Wie gut wir unsere Mandanten beraten können, hängt entscheidend von den Persönlichkeiten unserer Mitarbeiter ab. Wir sind deshalb immer auf der Suche nach unternehmerisch denkenden Menschen, die ihre Fach- und Sozialkompetenz zum Wohl unserer Mandanten einsetzen und ihre Ideen in bedürfnisgerechten, lösungsorientierten Leistungen verwirklichen.

Unsere Mandantschaft setzt sich aus den unterschiedlichsten Unternehmen und Personen mit individuellen Anforderungen zusammen, sodass wir unseren Mitarbeitern ein interessantes und vielfältiges Aufgabengebiet bieten können. Darüber hinaus erwarten Sie eine flache Unternehmenshierarchie und damit verbunden ein effektives und praxisorientiertes Training on the Job.

Regelmäßige Fortbildungen, modernste Arbeitsmittel und ein hohes Maß an Familienfreundlichkeit durch flexible Arbeitszeitmodelle sind wichtige Bestandteile unserer Unternehmensphilosophie. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert und bieten neben branchenüblichen Leistungen zahlreiche Vorteile, die Leben und Arbeiten schöner machen.

Benefits für unsere Mitarbeiter:

• Arbeitsklima: Flache Hierarchien und ein sehr kollegiales und vertrauensvolles Arbeitsklima
• Räumlichkeiten: Repräsentative und zentral gelegene Büroräume in München
• Arbeitsplatz: Modern und stilvoll eingerichtet
• Gehalt: Überdurchschnittliche Bezahlung, Nettolohnoptimierung, einfallsreiche Firmenevents, diverse Getränke, Unterstützung im Falle einer Prüfung (Steuerfachwirt,                     Fachassistent) oder den Berufsexamina (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
• Arbeitszeiten: Individuelle Arbeitszeitgestaltung, Home-Office-Möglichkeit, keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen, sofern Überstunden mal anfallen (absoluter     Ausnahmefall), können diese in Freistellung umgewandelt oder ausgezahlt werden
• Urlaub: keine festen Urlaubssperren, Ansparung von Urlaub für Prüfungen möglich, falls gewünscht
• Fortbildungen: Externe und interne, regelmäßige Fortbildungen werden unterstützt
• Mitarbeitergespräch: Konstruktives und respektvolles regelmäßiges Feedback
• Mandanten: Gemischte Mandantenstruktur von der mittelständischen Kapitalgesellschaft bis zur kleinen Privatperson, internationale Mandate

Stellenangebote
Wirtschaftsprüfungsassistent (w/m) in Vollzeit
zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ihre Aufgaben
• Prüfen von Jahresabschlüssen nach deutschen und/oder internationalen gesetzlichen Vorschriften
• Durchführung von betriebswirtschaftlichen Sonderprüfungen
• Unterstützung bei der Erstellung von Gutachten
• Beratung in der Finanz- und Liquiditätsplanung
• Betreuung und Beratung unserer Mandanten
• Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden
• Administrative Tätigkeiten im Bereich Controlling und Buchhaltung

Ihr Profil
• Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich BWL oder Wirtschaftsjura und idealerweise mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann/-kauffrau
• Berufseinsteiger mit angestrebtem Abschluss zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (m/w/d)
• Besonderer Spürsinn für Zahlen und Finanzen
• Selbständige und zielorientierte Arbeitsweise
• Flexibilität und Belastbarkeit

Ihre Perspektive
• ein spannendes Aufgabengebiet in familiärem Umfeld
• eine fundierte und umfassende Einarbeitung
• ein modernes Arbeitsumfeld im Herzen von München mit hervorragender Verkehrsanbindung
• ein teamorientiertes Arbeitsklima auf Augenhöhe
• Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Kontakt

Bitte senden Sie uns für die Kontaktaufnahme eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktinformationen. Teilen Sie uns dabei bitte auch mit, auf welchem Weg wir Sie bevorzugt kontaktieren sollen. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter 

089 / 122 820 30. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Hinweis für unsere Anleger, deren Treuhänder wir sind

Zum Ablauf des Abstimmungsverfahren/Einreichung der Stimmzettel verweisen wir auf die folgende Seite und die dort hinterlegten Hinweise. Die Seite wird in einem neuen Tab geöffnet.

Service

Kostenloses Erstgespräch

Sie sollen auch ohne, dass Ihnen bereits Kosten entstehen, einen ersten Eindruck von uns erhalten können. Daher ist das Erstgespräch bei uns immer kostenfrei. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns als Kanzlei kennen zu lernen und erhalten ein qualifiziertes Angebot über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Sofern Sie im Erstgespräch bereits eine konkrete steuerliche Beratung in Anspruch nehmen möchten (Erstberatung), wird Ihnen nur der Beratungsanteil des Gesprächs anhand einer Zeitgebühr berechnet.

Online Beratung

Auf Wunsch erhalten Sie Ihre individuelle und persönliche Betreuung ausschließlich per E-Mail und per Videochat (via zoom.us). So können Sie uns von jedem Ort der Welt und jederzeit online kontaktieren und unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.